Neue Qualitätsprüfungs-Richtlinien für ambulante Pflege- und Betreuungsdienste
Der Medizinische Dienst Bund hat die Richtlinien für die Qualitätsprüfungen in ambulanten Pflegediensten (QPR Teil 1a) und in ambulanten Betreuungsdiensten (QPR Teil 1b) überarbeitet. Neu ist, dass Regelprüfungen in ambulanten Pflegediensten und in ambulanten Betreuungsdiensten grundsätzlich zwei Arbeitstage zuvor anzukündigen sind. Die Richtlinien treten morgen, 30. Juli, in Kraft.
Hintergrund für diese Anpassung der QPR Teil 1a und QPR Teil 1b ist das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP). Mit dem BEEP wurden die Ankündigungsfristen für Regelprüfungen von einem auf zwei Arbeitstage erweitert. Diese gesetzliche Änderung hat der Medizinische Dienst Bund in den beiden QPR umgesetzt. Weitere Änderungen im Vergleich zu den bisherigen QPR Teil 1a und QPR Teil 1b hat er nicht vorgenommen. Deshalb konnten beide Richtlinien im beschleunigten Verfahren zum Erlass von Richtlinien erlassen werden.
Die QPR Teil 1a für ambulante Pflegedienste und die QPR Teil 1b für ambulante Betreuungsdienste hat das Bundesministerium für Gesundheit am 27. Juli genehmigt.
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