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Qualitätsprüfungs-Richtlinien häusliche Krankenpflege und außerklinische Intensivpflege (QPR-HKP und AKI) überarbeitet

Der Medizinische Dienst Bund hat die „Qualitätsprüfungs-Richtlinien häusliche Krankenpflege und außerklinische Intensivpflege (QPR-HKP und AKI)“ überarbeitet. Die Richtlinien wurden am 8. Mai 2024 vom Medizinischen Dienst Bund erlassen und am 3. Juli 2024 vom Bundesministerium für Gesundheit genehmigt. Sie treten am 13. Juli 2024 in Kraft.

Moderne Technik und spezialisiertes Pflegepersonal ermöglichen eine umfassende Versorgung für Menschen, die zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt in ihr häusliches Umfeld zurückkehren – selbst dann, wenn eine besonders aufwendige medizinische Behandlungspflege erforderlich ist und damit ein Anspruch auf außerklinische Intensivpflege besteht.

2020 trat das Gesetz zur Stärkung von intensivpflegerischer Versorgung und medizinischer Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung (Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz – GKV-IPReG) in Kraft. § 37c SGB V regelt seither, dass jede Person mit einem Bedarf an außerklinischer Intensivpflege selbst entscheiden kann, an welchem Ort sie versorgt werden möchte, so lange die medizinische und pflegerische Versorgung an diesem Ort sichergestellt ist.

Anschließend war es notwendig geworden, die bisherigen Qualitätsprüfungs-Richtlinien häusliche Krankenpflege (QPR-HKP) an die neuen Regelungen zur außerklinischen Intensivpflege anzupassen. Es wurden spezielle Aspekte der psychiatrischen häuslichen Krankenpflege, der Wundversorgung sowie der erweiterten Versorgungsverantwortung von Pflegefachkräften in die vorliegenden Qualitätsprüfungs-Richtlinien häusliche Krankenpflege und außerklinische Intensivpflege (QPR-HKP und AKI) aufgenommen.

Ist eine hochwertige Pflege durch die geeigneten Leistungserbringer sichergestellt, entlastet dies nicht nur die Versicherten, sondern auch die Angehörigen, die oft in die Pflege eingebunden sind. Sie alle benötigen Sicherheit und klare Maßgaben bei der Ausgestaltung der Versorgung, die die besonderen Anforderungen, aber auch Potentiale im Blick behalten.

Ihre Ansprechpersonen

Jürgen Brüggemann

Jürgen Brüggemann

Bereichsleiter Beratung Pflegeversicherung
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Dr. Veronika Nelißen

Dr. Veronika Nelißen

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