Regelprüfungen und persönliche Pflegebegutachtungen starten im März
Die Bundesregierung und die Landesregierungen haben am 3. März die stufenweise Öffnung der Pandemie bedingten Lockdown-Maßnahmen beschlossen. Vor diesem Hintergrund werden die Medizinischen Dienste im März 2021 die Pflegebegutachtungen im häuslichen Umfeld und die Qualitätsregelprüfungen in der ambulanten und stationären Pflege behutsam wieder aufnehmen. Darauf haben sich der GKV-Spitzenverband und die Medizinischen Dienste in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Gesundheit und dem Verband der Privaten Krankenversicherung verständigt.
Die Aufnahme der Hausbesuche und der Qualitätsprüfungen erfolgt unter Berücksichtigung des Impfstatus der Pflegebedürftigen und des regionalen Pandemiegeschehens. Bei den Regelprüfungen und den persönlichen Hausbesuchen werden die Medizinischen Dienste auf die konsequente Einhaltung der Hygieneregeln achten und regelmäßige Testungen der Pflegegutachterinnen und -gutacher sowie Qualitätsprüferinnen und -prüfer vornehmen. Dort wo es aus Infektionsschutzgründen erforderlich ist, kann die Pflegebegutachtung weiterhin in Form eines strukturierten Telefoninterviews stattfinden. Anlassprüfungen in Einrichtungen sind uneingeschränkt möglich.
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