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Richtlinien für die Qualitätsprüfung in der vollstationären Pflege liegen vor

Der GKV-Spitzenverband hat am 17. Dezember 2018 aktualisierte Qualitätsprüfungs-Richtlinien für die vollstationäre Pflege (QPR vollstationär) beschlossen. Diese bilden ab dem 1. November 2019 die Grundlage für die Qualitätsprüfungen der Medizinischen Dienste in vollstationären Pflegeeinrichtungen. Die Richtlinien wurden am 21. Februar 2019 vom Bundesministerium für Gesundheit genehmigt. Sie treten am 1. November 2019 in Kraft.

Diese Richtlinien bilden die verbindliche Grundlage für die Prüfung der Qualität in vollstationären Pflegeeinrichtungen und in Einrichtungen der solitären Kurzzeitpflege nach einheitlichen Kriterien.

Die externen Qualitätsprüfungen werden wie bisher durch die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK), den Sozialmedizinischen Dienst der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (SMD) und den Prüfdienst des Verbandes der Privaten Krankenversicherung (PKV-Prüfdienst) durchgeführt.

Durch das neue Prüfverfahren verändern sich die Prüfinhalte und der Prüffokus der externen Qualitätsprüfung in vollstationären Pflegeeinrichtungen. 21 der 24 Qualitätsaspekte des neuen Prüfinstrumentes beziehen sich auf die Qualität der Bewohnerversorgung. Ergänzend zur externen Qualitätsprüfung kommen erstmalig auch von den vollstationären Pflegeeinrichtungen zu erhebende Qualitätsindikatoren flächendeckend zur Anwendung. Diese werden bei der externen Qualitätsprüfung stichprobenartig auf ihre Plausibilität geprüft.

Ab der Umsetzung des neuen Prüfverfahrens sind die Qualitätsprüfungen in vollstationären Pflegeeinrichtungen grundsätzlich einen Tag vorher anzukündigen; Anlassprüfungen sollen weiterhin unangekündigt erfolgen.

Die neuen QPR sowie weitere Informationen zu den neuen Qualitätsprüfungen in der Pflege finden Sie auf dieser Seite.

Ihr Ansprechpartner

Jürgen Brüggemann

Jürgen Brüggemann

Bereichsleiter Beratung Pflegeversicherung
Tel: +49 201 8327-133
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