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Richtlinien zur Qualitätssicherung der Pflege-Qualitätsprüfungen überarbeitet

Der Medizinische Dienst Bund hat die Richtlinien zur Qualitätssicherung der Qualitätsprüfungen von ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen (QS-RL QP) überarbeitet. Die Richtlinien wurden am 4. Januar 2024 vom Medizinischen Dienst Bund erlassen und am 30. Mai 2024 vom Bundesministerium für Gesundheit genehmigt. Sie treten am 5. Juni 2024 in Kraft.

Die Qualität von ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen wird regelmäßig durch den Medizinischen Dienst und den Prüfdienst der privaten Krankenversicherung e.V. geprüft. Um die Qualität der Qualitätsprüfungen zu sichern, galten bisher die Qualitätssicherungs-Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes.

Mit dem MDK-Reformgesetz ist dem Medizinischem Dienst Bund die Verantwortung für die Qualitätssicherung der Qualitätsprüfungen von Pflegeeinrichtungen übertragen worden. Von daher mussten die bisherigen Qualitätssicherungs-Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes an die neue Verantwortlichkeit des Medizinischen Dienstes Bund angepasst werden. Dazu wurde unter anderem das Beschlussverfahren für die Entwicklung, Anwendung und Weiterentwicklung der Qualitätssicherungsmaßnahmen auf die Zuständigkeit des Medizinischen Dienstes Bund ausgerichtet. Auf der Basis der Erfahrungen mit den bisherigen Qualitätssicherungs-Instrumenten wurden zudem die Vorgaben für eine bundeweit einheitliche Umsetzung des Qualitätssicherungsverfahrens geschärft.

Ihr Ansprechpartner

Jürgen Brüggemann

Jürgen Brüggemann

Bereichsleiter Beratung Pflegeversicherung
Tel: +49 201 8327-133
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