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Zweiter Bericht über die Qualitätskontrollen des Medizinischen Dienstes in Krankenhäusern veröffentlicht

Der Medizinische Dienst Bund hat dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) den Bericht über die im Jahr 2022 durchgeführten Qualitätskontrollen des Medizinischen Dienstes in Krankenhäusern vorgelegt. Der Bericht wurde vom G-BA auf seiner Internetseite veröffentlicht.

Die Medizinischen Dienste haben die Aufgabe zu überprüfen, ob Krankenhäuser die vom G-BA festgelegten Qualitätsanforderungen einhalten. Grundlage der Qualitätskontrollen des Medizinischen Dienstes ist die Richtlinie des G-BA nach § 137 Absatz 3 SGB V zu Kontrollen des Medizinischen Dienstes nach § 275a SGB V
(MD-Qualitätskontroll-Richtlinie). Darin werden unter anderem Einzelheiten zur Beauftragung, zum Umfang, zur Art und zum Verfahren der Kontrollen geregelt.

Die Richtlinie sieht vor, dass der Medizinische Dienst Bund dem G-BA einmal jährlich zusammenfassend über den Umfang und die Ergebnisse der Qualitätskontrollen der Medizinischen Dienste berichtet. Der G-BA entscheidet über die Veröffentlichung des Berichtes. In seiner Sitzung am 21. Dezember 2023 hat der G-BA beschlossen, den Bericht für das Jahr 2022 auf den Internetseiten des G-BA zu veröffentlichen.

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