Kontrollmöglichkeit für häusliche Krankenpflege verbessern
Zur Diskussion um Betrugsfälle in der Pflege erklärt Dr. Peter Pick, Geschäftsführer des MDS:
„Bei den bekannt gewordenen Betrugsfällen in ambulanten Pflegediensten können die MDK derzeit nicht prüfen, wenn es ausschließlich um Leistungen der häuslichen Krankenpflege nach der gesetzlichen Krankenversicherung geht. Die Medizinischen Dienste können nur dann prüfen, wenn gleichzeitig Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung erbracht werden. Nach den derzeitigen Regelungen sind auch keine MDK-Prüfungen in Wohngemeinschaften mit intensivpflegebedürftigen Menschen möglich. Hier fehlt es an Transparenz und an Kontrollmöglichkeiten. Insoweit sollten hier MDK-Prüfungen, die sowohl die Qualität der Versorgung als auch die Leistungsabrechnung in den Blick nehmen, eingeführt werden.
Abrechnungsbetrug und Fehlabrechnungen können nicht toleriert werden. Der MDK prüft die ambulanten Pflegedienste und die stationären Pflegeeinrichtungen einmal jährlich hinsichtlich der Qualität der Versorgung. Grundlage dafür ist die soziale Pflegeversicherung. Bereits in der Vergangenheit waren Abrechnungsprüfungen bei ambulanten Diensten optional möglich. Künftig wird die Abrechnungsprüfung dort verpflichtend sein. Ein Instrument dafür wird derzeit von MDK-Gutachtern getestet. Nach unserer Kenntnis rechnet die Mehrzahl der Pflegedienste korrekt ab. Insoweit besteht aus Sicht des MDS keine Veranlassung, die Branche unter Generalverdacht zu stellen.“
Der Medizinische Dienst des GKV-Spitzenverbandes (MDS) berät den GKV-Spitzenverband in medizinischen und pflegerischen Fragen. Er koordiniert und fördert die Durchführung der Aufgaben und die Zusammenarbeit der MDK. Dabei geht es zum Beispiel um bundesweit einheitliche Kriterien für die Begutachtung.
Die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) begutachten Antragsteller auf Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung im Auftrag der Krankenkassen. Die MDK führen zudem Qualitätsprüfungen in Pflegeheimen und ambulanten Diensten durch.
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