Pressemitteilung

Auf dem Weg zum Medizinischen Dienst Bund: neuer Verwaltungsrat konstituiert

Der erste große Schritt des MDS zum „Medizinischen Dienst Bund“ ist vollzogen. Der neue Verwaltungsrat hat gestern in seiner konstituierenden Sitzung Sandra Goldschmidt (45) zur Vorsitzenden und Detlef Stange (68) zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt. Sie sind für eine Amtszeit von sechs Jahren gewählt und wollen im Wechsel den Vorsitz führen.

„Auf die Aufgabe, den Medizinischen Dienst Bund gemeinsam zu gestalten und zu entwickeln, freue ich mich sehr“, sagt Sandra Goldschmidt, die stellvertretende Landesbezirksleiterin von ver.di Hamburg ist. „Der neue Verwaltungsrat ist mit gleich vielen Frauen wie Männern mit ganz unterschiedlichen Expertisen, Erfahrungen und Sichtweisen sehr breit aufgestellt. Beste Voraussetzungen, um uns gemeinsam für eine qualitätsgesicherte und sozial gerechte Versorgung der Versicherten zu engagieren.“ Auch Detlef Stange, der zugleich stellvertretender Verwaltungsratsvorsitzender des Medizinischen Dienstes Hessen ist, freut sich auf die neue Herausforderung: „Die Vielfalt der Sichtweisen trägt dazu bei, den Medizinischen Dienst Bund als breite Interessenbasis erfolgreich aufzustellen.“

Dem neuen Verwaltungsrat des künftigen Medizinischen Dienstes Bund gehören 23 Mitglieder an: Das Gremium besteht aus 16 ehrenamtlichen Vertreterinnen und Vertretern der Kranken- und Pflegeversicherung, fünf Vertreterinnen und Vertretern aus Patienten- und Verbraucherverbänden sowie zweien aus Ärzteschaft und Pflegeberufen, die von der Entsandtenversammlung, einem Gremium aus allen Verwaltungsräten der Medizinischen Dienste auf Landesebene, gewählt wurden. Erste Aufgabe des neuen Verwaltungsrates ist es, eine Satzung für den Medizinischen Dienst Bund zu erarbeiten. Nach der Genehmigung der Satzung durch das Bundesministerium für Gesundheit ist der Medizinische Dienst Bund als Körperschaft des öffentlichen Rechts errichtet. Dies wird voraussichtlich gegen Ende 2021 der Fall sein.

Hintergrund:

Hintergrund der Umwandlung des MDS in den Medizinischen Dienst Bund ist das „Gesetz für bessere und unabhängigere Prüfungen“ – das sogenannte MDK-Reformgesetz, das am 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist. Ziel des Gesetzes ist es, die Medizinischen Dienste zu stärken und sie unabhängiger von den Krankenkassen zu organisieren. Träger des künftigen Medizinischen Dienstes Bund sind die Medizinischen Dienste auf Landesebene und nicht mehr der GKV-Spitzenverband. Der Medizinische Dienst Bund erhält die Aufgabe, Richtlinien für die Tätigkeit der Medizinischen Dienste zu erlassen. Alle Medizinischen Dienste auf Bundes- und Landesebene werden zudem in Körperschaften des öffentlichen Rechts umgewandelt. Die föderale Struktur wird beibehalten.

Über die Pressestelle des MDS kann bei Bedarf ein Pressefoto angefordert werden: m.gehms@mds-ev.de

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Michaela Gehms

Michaela Gehms

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