Pressestatement

Pflegeneuordnungsgesetz: Empfehlungen des Pflegegutachtens konsequent nutzen

Zum geplanten Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) erklärt Carola Engler, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des Medizinischen Dienstes Bund:

„Wir begrüßen die mit dem geplanten Pflegeneuordnungsgesetz vorgesehene Weiterentwicklung der Pflegebegutachtung. Dabei gilt es, vor allem die Pflegebedürftigen in den Blick zu nehmen, die ihre Versorgung mit An- und Zugehörigen ohne professionelle Unterstützung durch einen Pflegedienst selbst organisieren. Bereits heute enthalten die Gutachten des Medizinischen Dienstes eine Vielzahl an Empfehlungen, die der Vermeidung, Überwindung oder Minderung von Pflegebedürftigkeit dienen. Dies gilt es künftig zu intensivieren und den Fokus auf die Prävention zu richten. 

Die Pflegegutachten sollten aufzeigen, welche Hilfe wo angezeigt ist und welche konkrete Unterstützung der pflegebedürftige Mensch in seiner individuellen Lebenssituation benötigt. Die Empfehlungen des Medizinischen Dienstes müssen dann konsequent für die weitere Versorgung genutzt werden. Dafür bedarf es einer schnellen und unbürokratischen elektronischen Übermittlung des Gutachtens.

Die Pflegebegutachtung sollte zu einer bedarfsorientierten, präventiven Impulsberatung weiterentwickelt und modernisiert werden. 

Der Referentenentwurf enthält mit der Fokussierung auf Prävention, Rehabilitation, der Unterstützung pflegender Angehöriger sowie der unmittelbaren Weiterleitung der Empfehlungen des Pflegegutachtens an die neue Pflegebegleitung wichtige Ansatzpunkte für eine bedarfsgerechte Versorgung. Der Medizinische Dienst wird seine Expertise engagiert in die weiteren Beratungen des geplanten Gesetzes einbringen und seinen Beitrag zu einer möglichst bedarfsgerechten Versorgung der Versicherten leisten.“

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Michaela Gehms

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