PNOG: Pflegebegutachtung für Impulsberatung nutzen
Zum Kabinettsbeschluss des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) erklärt Carola Engler, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des Medizinischen Dienstes Bund:
„Der Medizinische Dienst Bund begrüßt die vorgesehene Weiterentwicklung der Pflegebegutachtung. Der Kabinettsbeschluss enthält mit der Fokussierung auf Prävention, Rehabilitation, der Unterstützung pflegender Angehöriger sowie der unmittelbaren Weiterleitung der Empfehlungen des Pflegegutachtens an die neue Pflegebegleitung wichtige Ansatzpunkte für eine bedarfsgerechte Versorgung. Das betrifft vor allem Pflegebedürftige, die ihre Versorgung mit An- und Zugehörigen zumeist ohne professionelle Unterstützung organisieren. Wir begrüßen zudem, dass der Kabinettsbeschluss den Leistungen der An- und Zugehörigen besser Rechnung trägt. Zugleich kann diese Reform nur der erste Schritt sein, um Pflege zukunftsfähig zu machen.
Die Pflegegutachten des Medizinischen Dienstes enthalten bereits heute zahlreiche Empfehlungen zur Vermeidung, Überwindung oder Minderung von Pflegebedürftigkeit. Künftig sollte die Pflegebegutachtung noch konsequenter als Grundlage für eine präventive und bedarfsorientierte Impulsberatung der Pflegebedürftigen genutzt werden. Hierfür liefert der Gesetzentwurf gute Ansätze. Die Gutachten können auch Hinweise darauf geben, wo welche Hilfen angezeigt sind und welche konkrete Unterstützung der pflegebedürftige Mensch in seiner individuellen Lebenssituation benötigt.
Wir begrüßen ebenfalls den beim Medizinischen Dienst Bund geplanten Beirat und die nun vorgesehene Einbindung einer Betroffenenvertretung. Der Beirat kann die Weiterentwicklung der Pflegebegutachtung fachlich und wissenschaftlich unterstützen. Hierzu ist vor allem die geplante neue Datenbank für Ergebnisse der Pflegebegutachtungen und Qualitätsprüfungen eine wichtige Unterstützung.“
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