Report Pflegebedürftigkeit: Immer mehr, auch jüngere Menschen sind pflegebedürftig
Der Medizinische Dienst Bund hat heute den „Report Pflegebedürftigkeit“ veröffentlicht. Grundlage ist die Auswertung von Daten aus über 3 Millionen Pflegebegutachtungen, die die Medizinischen Dienste bundesweit im Jahr 2025 durchgeführt haben. Die Anzahl der Pflegebegutachtungen liegt damit weiterhin auf einem hohen Niveau. Die Empfehlungen der Gutachterinnen und Gutachter tragen wesentlich dazu bei, die Pflege zu Hause zu ermöglichen.
Der „Report Pflegebedürftigkeit“ zeigt: Im Jahr 2025 lebten 9 von 10 Pflegebedürftigen in eigener Häuslichkeit, mehr als jede zweite antragstellende Person organisierte die Versorgung ohne professionelle Unterstützung eines Pflegedienstes. Die Gutachterinnen und Gutachter des Medizinischen Dienstes stellen nicht nur den Grad der Pflegebedürftigkeit fest; sie geben auch Empfehlungen zu Präventionsmaßnahmen, zu Heil- und Hilfsmitteln und zu Wohnumfeld verbessernden Maßnahmen.
„Damit leisten die Medizinischen Dienste bereits heute einen wichtigen Beitrag, um die Pflege zu Hause zu ermöglichen und die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen zu erhalten. Diesen Ansatz wollen wir weiterentwickeln. Daher begrüßen wir, dass das geplante Pflegeneuordnungsgesetz dies auch so vorsieht“, sagt Carola Engler, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des Medizinischen Dienstes Bund.
An- und Zugehörige leisten den größten Teil der Pflegearbeit
Die Daten zeigen, dass die Zahl der Pflegebedürftigen, die ihre Versorgung im häuslichen Umfeld ohne professionelle Unterstützung organisieren, hoch ist und weiter zunimmt. So beantragten im vergangenen Jahr deutlich mehr als die Hälfte der Pflegebedürftigen Pflegegeld (59,6 Prozent), mit dem sie ihre Pflege durch An- und Zugehörige selbst organisieren; 11,2 Prozent beantragten ambulante Sachleistungen, zu denen insbesondere die Pflege durch einen Pflegedienst zählt. Weitere 19,3 Prozent beantragten eine Kombination aus Pflegegeld und ambulanten Sachleistungen; 9,4 Prozent stellten einen Antrag auf vollstationäre Pflege.
Knapp die Hälfte der Versicherten beantragte erst dann Pflegeleistungen, wenn sie in ihrer Selbstständigkeit und ihren Fähigkeiten bereits erheblich beeinträchtigt waren, wenn also Pflegegrad 2 und höher vorlagen. Schaut man sich die Ergebnisse bei den Erstbegutachtungen an, so erhielt rund ein Drittel der Pflegebedürftigen Pflegegrad 2 (34,5 Prozent). Pflegegrad 3 erhielten 11,7 Prozent. Pflegegrad 4 erhielten 2,7 Prozent und Pflegegrad 5 erhielten 0,9 Prozent. Pflegegrad 1 empfahlen die Gutachterinnen und Gutachter bei 29 Prozent der Antragstellenden. Bei gut einem Fünftel (21,3 Prozent) kamen sie zu dem Ergebnis, dass zum Begutachtungszeitpunkt noch kein Pflegegrad vorlag.
Die meisten Pflegebedürftigen leben allein oder mit weiteren Personen zu Hause und werden von ihren An- und Zugehörigen versorgt. Dies galt im vergangenen Jahr in gleichem Maß für pflegebedürftige Frauen (86 Prozent) und pflegebedürftige Männer (89 Prozent). Deutlich unterschiedlicher war die Verteilung bei den alleinlebenden Pflegebedürftigen: Während 44,1 Prozent der pflegebedürftigen Frauen allein lebten, waren es bei den Männern 26,1 Prozent.
Empfehlungen des Medizinischen Dienstes helfen, die Selbstständigkeit zu erhalten
Pflegebedürftigkeit ist kein unveränderbarer Zustand. Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit können häufig durch pflegerische Maßnahmen, Krankenbehandlung sowie durch Maßnahmen zur Prävention und Rehabilitation positiv beeinflusst werden. In der Pflegebegutachtung sprechen die Gutachterinnen und Gutachter individuelle Empfehlungen aus, um die Selbstständigkeit der Versicherten zu erhalten und einer Verschlimmerung der Pflegebedürftigkeit entgegenzuwirken. Im vergangenen Jahr erhielten 8 von 10 Versicherten bei der Erstbegutachtung entsprechende Empfehlungen Die Gutachterinnen und Gutachter empfahlen beispielsweise Heilmittel wie Physiotherapie (37,5 Prozent) oder Ergotherapie (34,0 Prozent). Knapp jede zweite pflegebedürftige Person (43,6 Prozent) bekam in der Erstbegutachtung eine Hilfsmittelempfehlung zum Beispiel für Dusch- und Badehilfen, Gehhilfen oder Pflegehilfsmittel.
Vielfältige Gründe für Pflegedürftigkeit: bei Kindern ADHS und Entwicklungsstörungen
Die meisten Erwachsenen werden im Alter zwischen 75 und 90 Jahren pflegebedürftig – meist aufgrund von demenziellen Erkrankungen oder anderen Alterserkrankungen wie Senilität, Polyarthrosen, Störungen der Mobilität, schwere Herz- und Lungenerkrankungen. Dies bestätigt der Report Pflegebedürftigkeit auch für 2025. Bei den jüngeren Altersgruppen (18–59 Jahre und 60–69 Jahre) erhöhte sich die Anzahl neuer Pflegebedürftiger in den vergangenen Jahren um mehr als 150 Prozent, weil seit der Pflegereform 2017 kognitive, psychische und psychiatrische Beeinträchtigungen bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit stärker berücksichtigt werden. Die Zahl der Begutachtungen von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren hat sich in einem Jahrzehnt fast vervierfacht, von rund 53.000 im Jahr 2015 auf etwa 190.000 im Jahr 2025. Bei ihnen führten vor allem Beeinträchtigungen aufgrund von hyperkinetischen Störungen wie beispielsweise Aufmerksamkeitsdefizits- und Hyperaktivitätsstörungen (ADHS) und anderen Entwicklungsstörungen zu Pflegebedürftigkeit.
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