Pressemitteilung

Vermeidbare Gesundheitsschäden verursachen Milliardenkosten – Einsparpotenziale durch mehr Patientensicherheit nutzen

Der Medizinische Dienst hat im vergangenen Jahr bundesweit 11.735 fachärztliche Gutachten zu vermuteten Behandlungsfehlern erstellt. In jedem 4. Fall (3.098 Fälle) stellten die Gutachterinnen und Gutachter einen Behandlungsfehler mit Schaden fest. In 2.700 Fällen war der Fehler ursächlich für den erlittenen Schaden. In 97 Fällen hat der Fehler zum Tod geführt oder wesentlich dazu beigetragen. Das geht aus der aktuellen Jahresstatistik zur Behandlungsfehlerbegutachtung hervor, die der Medizinische Dienst heute in Berlin vorgestellt hat. Die Begutachtungszahlen zeigen nur einen kleinen Ausschnitt des tatsächlichen Fehlergeschehens. Die Dunkelziffer ist hoch. Gesundheitspolitisches Handeln ist gefordert.

Wissenschaftliche Untersuchungen gehen davon aus, dass es bei
etwa 2 bis 4 Prozent der stationären Behandlungen zu vermeidbaren Schadensereignissen kommt. Auf Deutschland übertragen entspricht das einer Größenordnung von rund 350.000 bis 700.000 Ereignissen pro Jahr. Unsichere Versorgung verursacht nicht nur unnötiges menschliches Leid, sondern auch erhebliche unnötige Kosten. Dazu gehören zusätzliche Behandlungen, längere Krankenhausaufenthalte, dauerhafte Gesundheitsschäden und Pflegebedürftigkeit – mit erheblichen Folgekosten für das Gesundheitssystem. Die OECD schätzt, dass in hochentwickelten Ländern rund 15 Prozent der Kosten der stationären Versorgung für die Folgen vermeidbarer Schadensereignisse aufgewendet werden. Überträgt man diesen Schätzwert auf die Krankenhausausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland, ergibt sich für 2025 eine Größenordnung von rund 16,7 Milliarden Euro.

„Wir diskutieren intensiv über steigende Beitragssätze, Finanzierungslücken und Einsparpotenziale. Dann müssen wir auch darüber sprechen, wie viele Ressourcen durch vermeidbare Schäden in Medizin und Pflege gebunden werden“, sagt Dr. Stefan Gronemeyer, Vorstandsvorsitzender des Medizinischen Dienstes Bund. „Nicht alle diese Kosten werden sich vermeiden lassen. Aber jeder vermeidbare Schaden, den wir verhindern, bedeutet weniger Leid und vermeidet zugleich unnötige Folgekosten. Mehr Patientensicherheit ist deshalb auch eine Frage der Wirtschaftlichkeit unseres Gesundheitswesens.“

Pflicht zur Offenheit stärkt Patientenrechte und schafft Anreiz für Fehlerprävention

Systematische Maßnahmen zur Fehlervermeidung gilt es konsequent einzuführen und umzusetzen: Dazu gehören ein obligatorisches, pseudonymisiertes und sanktionsfreies Meldesystem für schwere aber eindeutig vermeidbare Schadensereignisse, sogenannte Never Events, sowie die Pflicht zur Offenheit der Leistungserbringenden. Behandelnde müssen gesetzlich verpflichtet werden, Patientinnen und Patienten umgehend zu informieren, wenn bei ihrer Behandlung etwas Unerwünschtes passiert ist und es Anhaltspunkte dafür gibt, dass ein Behandlungsfehler die Ursache sein könnte. Eine solche Informationspflicht stärkt nicht nur die Rechte der Betroffenen. Sie schafft auch einen zusätzlichen Anreiz, solche Ereignisse aufzuarbeiten und Maßnahmen zu ergreifen, damit sie sich nicht wiederholen. „Offenheit ist deshalb nicht nur ein Patientenrecht. Sie ist auch ein Instrument der Fehlerprävention“, sagt Gronemeyer.

Vergessenes OP-Material im Patienten, Medikamenten- und Seitenverwechslungen

In der Jahresstatistik 2025 stuften die Gutachterinnen und Gutachter des Medizinischen Dienstes 150 Fälle (2024: 134) als sogenannte Never Events ein. Dazu zählen schwerwiegende Medikationsfehler, unbeabsichtigt im Körper zurückgebliebene Fremdkörper nach Operationen wie Tupfer o.ä., Patienten- und Seitenverwechslungen, die zu erheblichen Schäden führen können. Immer wieder stellt der Medizinische Dienst in seinen Gutachten die gleichen folgenschweren Fehler fest. Wenn solche Fehler geschehen, dann weist das eindeutig auf Risiken im Versorgungsprozess hin, denen systematisch nachgegangen werden muss, um weitere Schadensfälle zu verhindern.

Sanktionsfreies Meldesystem hilft Fehler zu vermeiden

Never Events sind für das Erkennen, Umsetzen und Bewerten von Sicherheitsmaßnahmen wichtig und werden daher in vielen Ländern erfolgreich für die Prävention genutzt. Deutschland hinkt hinterher. International anerkannte Konzepte zur systematischen Fehlervermeidung sollten auch hierzulande eine Selbstverständlichkeit in der Versorgung sein. Die Meldung von Never Events dient ausschließlich der Verbesserung der Patientensicherheit und ist frei von Haftungsfragen. Das muss gesetzlich garantiert sein.

Vorwürfe in vielen Fachgebieten und bei unterschiedlichsten Eingriffen

In der aktuellen Jahresstatistik des Medizinischen Dienstes beziehen sich zwei Drittel aller erhobenen Behandlungsfehlervorwürfe auf Leistungen in der stationären Versorgung, zumeist in Krankenhäusern (7.633 Fälle). Ein Drittel (4.073 Fälle) entfällt auf den ambulanten Bereich. 

Betrachtet man die Fachgebiete, ergibt sich folgendes Bild: 29,6 Prozent der Vorwürfe (3.476 Fälle) betreffen die Orthopädie und Unfallchirurgie; 10,6 Prozent die Innere Medizin und Allgemeinmedizin (1.246 Fälle); 9,4 Prozent die Frauenheilkunde und Geburtshilfe (1.099 Fälle); 8,9 Prozent die Zahnmedizin (1.043 Fälle) und 8,2 Prozent die Allgemein- und Viszeralchirurgie (961 Fälle). 6,6 Prozent der Vorwürfe beziehen sich auf Pflege (776 Fälle). 26,7 Prozent der Vorwürfe entfallen auf 29 weitere Fachgebiete (3.134 Fälle).

„Die Häufung in einzelnen Bereichen lässt keinerlei Rückschlüsse auf die Sicherheit in einem Fachbereich zu. Eine Häufung im Fachgebiet zeigt, dass Patientinnen und Patienten auf Behandlungsergebnisse reagieren, wenn diese nicht ihren Erwartungen entsprechen und sie deshalb ein Schadensereignis vermuten“, erläutert Dr. Christine Adolph, Leitende Ärztin und stellvertretende Vorstandsvorsitzende des Medizinischen Dienstes Bayern.

„Fehler bei chirurgischen Eingriffen sind für Patienten in der Regel leichter zu erkennen als zum Beispiel Medikationsfehler. Deshalb werden Fehler bei Operationen eher vorgeworfen als bei anderen Behandlungen.“

In der Jahresstatistik 2025 sind 11.735 Verdachtsfälle zu knapp 1.000 verschiedenen Diagnosen erfasst. Die Vorwürfe betreffen fehlerhafte Behandlungen bei Hüft- und Kniegelenksverschleiß, Knochenbrüchen, Gallensteinen, Zahnwurzelbehandlungen und vieles andere mehr.

Hintergrund

Wenn Patientinnen und Patienten einen Verdacht auf einen Behandlungsfehler haben, können sie sich an ihre Krankenkasse wenden. Diese kann den Medizinischen Dienst beauftragten, ein Sachverständigengutachten zu erstellen. Die Gutachterinnen und Gutachter gehen dabei der Frage nach, ob die Behandlung nach dem anerkannten medizinischen Standard und mit aller Sorgfalt abgelaufen ist. Liegt ein Behandlungsfehler vor, wird geprüft, ob der Schaden, den der Versicherte erlitten hat, durch den Fehler verursacht worden ist. Nur dann bestehen Schadensersatzansprüche. Auf der Basis des Sachverständigengutachtens können die Betroffenen entscheiden, welche weiteren Schritte sie unternehmen wollen. Den Versicherten entstehen durch die Begutachtung keine Kosten.

Hinweis zu Infografiken:

Die Infografiken unten können im Zusammenhang mit der Berichterstattung über die Jahresstatistik 2025 der Gemeinschaft der Medizinischen Dienste mit dem Quellenhinweis „Medizinischer Dienst“ verwendet werden.

Begutachtung der 11.735 vorgeworfenen Fälle

Bei der Begutachtung prüfen die Gutachterinnen und Gutachter, ob ein Fehler vorliegt, der einen Schaden verursacht hat. Drei Aspekte sind von zentraler Bedeutung. Erstens: Gibt es einen Fehler? Zweitens: Gibt es einen Schaden? Und drittens: Besteht eine Kausalität zwischen Fehler und Schaden? 
2025 wurden 11.735 Behandlungsfehlervorwürfe begutachtet. In 3.503 Fällen wurde ein Fehler nachgewiesen, in 3.098 Fällen ein Schaden. Und in 2.700 Fällen bestätigten die Gutachterinnen und Gutachter, dass der Fehler den Schaden verursacht hat (Kausalität).

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Gutachterliche Ergebnisse zu 11.735 vorgeworfenen Fällen

In 26,4% der begutachteten Fälle wurde ein Behandlungsfehler mit Schaden festgestellt. 
Bei knapp einem Viertel dieser Fälle (23,0%) war
ein Behandlungsfehler die Ursache für den Schaden. Bei 70,1% der begutachteten Behandlungsfehler-vorwürfe wurde kein Behandlungsfehler festgestellt. Bei weiteren 3,5% der begutachteten Fälle wurde ein Behandlungsfehler festgestellt, der keinen Schaden verursachte.

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Verteilung der Vorwürfe auf die Fachgebiete (gruppiert)

Die Grafik zeigt die Verteilung der begutachteten Behandlungsfehlervorwürfe auf Fachgebiete. 29,6% der begutachteten Behandlungsfehlervorwürfe betrafen die Orthopädie und Unfallchirurgie, weitere 10,6% die Innere Medizin und die Allgemeinmedizin. 9,4% betrafen die Frauenheilkunde und Geburtshilfe. 8,9% betrafen die Zahnmedizin (inkl. Oralchirurgie und Kieferorthopädie) und 8,2% die Allgemein- und Viszeralchirurgie. Weitere 6,6% der begutachteten Vorwürfe betrafen die Pflege. Die verbleibenden 
26,7% der begutachteten Vorwürfe verteilten sich auf insgesamt 29 weitere medizinische Fachgebiete. Der Anteil der festgestellten Fehler lag in der Pflege bei 62,6%, in der Zahnmedizin bei 36,1% und in den anderen Fachgebieten zwischen 22,7% und 28,2%. 

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Michaela Gehms

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