Qualitätsprüfungen
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Maßstäbe und Grundsätze zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität (MuG) in der Tagespflege. Gültig ab 01.02.2024
Die Maßstäbe und Grundsätze zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität (MuG) in der Tagespflege vom 18. Februar 2020 wurden zum 13. Dezember 2023 geändert. Im Wesentlichen zielen die Änderungen auf eine rechts- und verfahrenssichere Medikamentengabe bzw. Durchführbarkeit der Behandlungspflege in Einrichtungen der Tagespflege ab. Grundlage für die Änderungen war ein Rechtsgutachten im Auftrag des Qualitätsausschuss Pflege. Die Änderungen sind am 1. Februar 2024 in Kraft getreten.
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Qualitätsprüfungs-Richtlinien für die Tagespflege (QPR Tagespflege). Barrierefrei. Gültig seit 01.01.2022
Die Qualitätsprüfungs-Richtlinien für die Tagespflege sind zeitgleich mit der Qualitätsdarstellungsvereinbarung für die Tagespflege am 1. Januar 2022 in Kraft getreten.
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Qualitätsdarstellungsvereinbarung für die Tagespflege (QDV TP). Gültig seit 01.01.2022
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Ergebnisbericht über die Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Pflege-Qualitätsprüfungen 2024
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QS der Pflege-Qualitätsprüfungen – Konzept zur Qualitätssicherung der Qualitätsprüfungen 2024
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Hinweise zur Umsetzung des Strukturmodells zur Effizienzsteigerung der Pflegedokumentation
Die „Hinweise zur Umsetzung des Strukturmodells“ richten sich an die Prüferinnen und Prüfer der Medizinischen Dienste und des PKV-Prüfdienstes, die Qualitätsprüfungen nach den §§ 114 ff. SGB XI durchführen. Sie richten sich ebenfalls an die Pflegeeinrichtungen und stellen für alle Beteiligten eine Orientierung zum Strukturmodell im Kontext von Qualitätsprüfungen nach §§ 114 ff. SGB XI dar. Diese Hinweise ersetzen die bisherigen „Ergänzenden Erläuterungen“ zu Qualitätsprüfungen (Version 3.1).
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Regelungen des GKV-Spitzenverbandes zur Durchführbarkeit von Qualitätsprüfungen nach § 114 Absatz 2a SGB XI vom 27.03.2023
Der GKV-Spitzenverband hat im Benehmen mit dem Medizinischen Dienst Bund und dem PKV-Prüfdienst sowie im Einvernehmen mit dem BMG die Regelungen zur Durchführbarkeit von Qualitätsprüfungen nach § 114 Abs. 2a SGB XI am 27. März 2023 in aktualisierter Fassung beschlossen.
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Maßstäbe und Grundsätze (MuG) für die Qualität und die Qualitätssicherung sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements nach § 113 SGB XI in der ambulanten Pflege. Gültig bis 30. Juni 2026
Die Maßstäbe und Grundsätze (MuG) für die Qualität und die Qualitätssicherung sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements nach § 113 SGB XI in der ambulanten Pflege vom 27.05.2011 wurden am 24.10.2023 geändert. Es wurden insbesondere die Zielformulierungen angepasst, Qualifikationsanforderungen für Betreuungskräfte aufgenommen, die Berufsbezeichnungen aus dem Pflegeberufegesetz berücksichtigt, die Anforderung eines Hygieneplanes ergänzt, das Strukturmodell berücksichtigt und die Kriterien zur Ergebnisqualität angepasst. Die Änderungen sind am 01.02.2024 in Kraft getreten.