Qualitätsprüfungen
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Qualitätsdarstellungsvereinbarung für die Tagespflege (QDV TP). Gültig seit 01.01.2022
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Ergebnisbericht über die Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Pflege-Qualitätsprüfungen 2025
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QS der Pflege-Qualitätsprüfungen – Konzept zur Qualitätssicherung der Qualitätsprüfungen 2025
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Hinweise zur Umsetzung des Strukturmodells zur Effizienzsteigerung der Pflegedokumentation
Die „Hinweise zur Umsetzung des Strukturmodells“ richten sich an die Prüferinnen und Prüfer der Medizinischen Dienste und des PKV-Prüfdienstes, die Qualitätsprüfungen nach den §§ 114 ff. SGB XI durchführen. Sie richten sich ebenfalls an die Pflegeeinrichtungen und stellen für alle Beteiligten eine Orientierung zum Strukturmodell im Kontext von Qualitätsprüfungen nach §§ 114 ff. SGB XI dar. Diese Hinweise ersetzen die bisherigen „Ergänzenden Erläuterungen“ zu Qualitätsprüfungen (Version 3.1).
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Regelungen des MD Bund zur Durchführbarkeit von Qualitätsprüfungen nach § 114 Absatz 2a SGB XI gültig ab 1. Juni 2026
Der MD Bund hat im Benehmen mit dem GKV-Spitzenverband und dem PKV-Prüfdienst sowie im Einvernehmen mit dem BMG die Regelungen zur Durchführbarkeit von Qualitätsprüfungen nach § 114 Abs. 2a SGB XI vom 7. April 2026 beschlossen. Gültig ab 1. Juni 2026.