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Richtlinien des Medizinischen Dienstes Bund zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach dem SGB XI vom 21. Dezember 2023
Die Begutachtungs-Richtlinien wurden um das Kapitel 3.4 „Begutachtungen bei Krisensituationen von nationaler und regionaler Tragweite“ ergänzt. Sie lösen die Richtlinien vom 29. September 2023 ab. Die Richtlinien stehen ausschließlich als Download zur Verfügung, da durch das Digitalisierungsgesetz in Kürze eine weitere Überarbeitung der Richtlinien notwendig werden kann.
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Die Arbeit der Medizinischen Dienste - Zahlen, Daten, Fakten 2023
Die Bestellmenge der Broschüre ist auf 3 Stück pro Kunde beschränkt.
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6. Bericht des MDS über die Qualität in der ambulanten und stationären Pflege
Den Bericht hat der MDS – der Vorgänger des Medizinischen Dienstes Bund – im März 2021 veröffentlicht. Die Bestellmenge der Broschüre ist auf 3 Stück pro Kunde beschränkt.
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Grundsatzstellungnahme „Menschen mit Demenz – Begleitung, Pflege und Therapie“
Die Bestellmenge der Broschüre ist auf 3 Stück pro Kunde beschränkt.
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Qualitätsprüfungs-Richtlinien für die vollstationäre Pflege (QPR vollstationär). Gültig seit 01.11.2019
Die Bestellmenge der Broschüre ist auf 3 Stück pro Kunde beschränkt.
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Qualitätsprüfungs-Richtlinien für die ambulante Pflege (QPR Ambulante Pflege) mit Teil 1a Ambulante Pflegedienste. Gültig seit 01.01.2021
Die Richtlinien wurden vom GKV-Spitzenverband unter Beteiligung des MDS - dem Vorgänger des Medizinischen Dienstes Bund - und des Prüfdienstes des Verbandes der Privaten Krankenversicherung e.V. erarbeitet, am 18. Dezember 2019 vom GKV-Spitzenverband beschlossen und am 25. März 2020 vom Bundesministerium für Gesundheit genehmigt. Die QPR Teil 1a Ambulante Pflegedienste treten zum 1. Januar 2021 in Kraft. Die Bestellmenge der Broschüre ist auf 3 Stück pro Kunde beschränkt.
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Qualitätsprüfungs-Richtlinien für die Tagespflege (QPR Tagespflege). Barrierefrei. Gültig seit 01.01.2022
Die Qualitätsprüfungs-Richtlinien für die Tagespflege sind zeitgleich mit der Qualitätsdarstellungsvereinbarung für die Tagespflege am 1. Januar 2022 in Kraft getreten. Die Bestellmenge der Broschüre ist auf 3 Stück pro Kunde beschränkt.
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5. Bericht des MDS über die Qualität in der ambulanten und stationären Pflege
Den Bericht hat der MDS – der Vorgänger des Medizinischen Dienstes Bund – im Dezember 2017 erstellt.