Qualitätsprüfungen

  • Qualitätsprüfungs-Richtlinien für die ambulante Pflege (QPR Ambulante Pflege) mit Teil 1b Ambulante Betreuungsdienste inkl. Anlagen. Gültig seit 01.04.2021

    Qualitätsprüfungs-Richtlinien (QPR)

    Die Richtlinien wurden vom GKV-Spitzenverband unter Beteiligung des MDS - dem Vorgänger des Medizinischen Dienstes Bund - und des Prüfdienstes des Verbandes der Privaten Krankenversicherung e.V. erarbeitet, am 18. Dezember 2019 vom GKV-Spitzenverband beschlossen und am 25. März 2020 vom Bundesministerium für Gesundheit genehmigt. Die QPR Teil 1b Ambulante Betreuungsdienste traten zum 1. Januar 2021 in Kraft. Am 8. Februar 2021 wurden die Richtlinien vom GKV-Spitzenverband unter Beteiligung des MDS und des Prüfdienstes des Verbandes der Privaten Krankenversicherung e.V. geändert. Das Bundesministerium für Gesundheit hat die geänderten Qualitätsprüfungs-Richtlinien Teil 1b am 15. März 2021 genehmigt. Die QPR Teil 1b Ambulante Betreuungsdienste sind am 1. April 2021 in Kraft getreten.

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  • Maßstäbe und Grundsätze zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität (MuG) in der Tagespflege. Gültig ab 01.02.2024

    Maßstäbe und Grundsätze zur Sicherung der Qualität

    Die Maßstäbe und Grundsätze zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität (MuG) in der Tagespflege vom 18. Februar 2020 wurden zum 13. Dezember 2023 geändert. Im Wesentlichen zielen die Änderungen auf eine rechts- und verfahrenssichere Medikamentengabe bzw. Durchführbarkeit der Behandlungspflege in Einrichtungen der Tagespflege ab. Grundlage für die Änderungen war ein Rechtsgutachten im Auftrag des Qualitätsausschuss Pflege. Die Änderungen sind am 1. Februar 2024 in Kraft getreten.

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  • Qualitätsprüfungs-Richtlinien für die Tagespflege (QPR Tagespflege). Barrierefrei. Gültig seit 01.01.2022

    Qualitätsprüfungs-Richtlinien (QPR)

    Die Qualitätsprüfungs-Richtlinien für die Tagespflege sind zeitgleich mit der Qualitätsdarstellungsvereinbarung für die Tagespflege am 1. Januar 2022 in Kraft getreten. Die Bestellmenge der Broschüre ist auf 3 Stück pro Kunde beschränkt.

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  • Qualitätsdarstellungsvereinbarung für die Tagespflege (QDV TP). Gültig seit 01.01.2022

    Vereinbarungen zur Qualitätsdarstellung

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  • Ergebnisbericht über die Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Pflege-Qualitätsprüfungen 2023

    Bericht

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  • QS der Pflege-Qualitätsprüfungen – Konzept zur Qualitätssicherung der Qualitätsprüfungen 2023

    Verfahrensgrundlagen

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  • Hinweise zur Umsetzung des Strukturmodells zur Effizienzsteigerung der Pflegedokumentation

    Schlanke Pflegedokumentation

    Die „Hinweise zur Umsetzung des Strukturmodells“ richten sich an die Prüferinnen und Prüfer der Medizinischen Dienste und des PKV-Prüfdienstes, die Qualitätsprüfungen nach den §§ 114 ff. SGB XI durchführen. Sie richten sich ebenfalls an die Pflegeeinrichtungen und stellen für alle Beteiligten eine Orientierung zum Strukturmodell im Kontext von Qualitätsprüfungen nach §§ 114 ff. SGB XI dar. Diese Hinweise ersetzen die bisherigen „Ergänzenden Erläuterungen“ zu Qualitätsprüfungen (Version 3.1).

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